Die Arbeiten
Ambulante Zulassungsbeschränkungen
2022 haben die beiden Kantone verschiedene Massnahmen zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung lanciert. Zunächst stellten sie im März kantonale Zulassungseinschränkungen vor. In den acht Fachgebieten mit der grössten vermuteten Überversorgung gelten seit dem 1. April 2022 Obergrenzen für die Zahl ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte.
Psychiatrische Versorgung
Im Dezember 2022 erfolgte ein wichtiger Schritt in der gemeinsamen Planung der psychiatrischen Versorgung beider Basel: Nach gleichlautenden Spitallisten in der stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten mit körperlichen Erkrankungen, der Akutsomatik, gingen die beiden Kantone mit der Psychiatrie den nächsten grossen Bereich an. Dazu präsentierten die beiden Gesundheitsdirektoren den neuen Versorgungsplanungsbericht «Psychiatrische Versorgung» mit Analysen und Prognosen. Gleichzeitig eröffneten sie das Bewerbungsverfahren für neue, gleichlautende Spitallisten im Bereich Psychiatrie, gültig ab 2024.
Für die künftige optimale Versorgung der Bevölkerung benötigen die beiden Kantone ein grösseres psychiatrisches Angebot. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Alterspsychiatrie sind zusätzliche stationäre Angebote nötig. In der Erwachsenenpsychiatrie streben sie eine Entwicklung der Angebote in Richtung intermediäre und ambulante Behandlungen etwa in Tageskliniken an.
Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie
Rehabilitation
Nach der Akutsomatik und der Psychiatrie gehen die beiden Kantone die umfassende Neuplanung der Rehabilitation an. Der erarbeitete Versorgungsplanungsbericht ist eine Grundlage für die Spitalplanung im Bereich Rehabilitation, welche für die angestrebten gleichlautenden Spitallisten der beiden Kantone per 1. Januar 2025 eine qualitativ hochwertige, wirtschaftlich nachhaltig tragbare und zukunftsfähige rehabilitative Versorgung vorsieht. Der Versorgungsplanungsbericht ist am 15. Mai 2023 in Vernehmlassung gegangen.
Leitgedanken der Arbeiten
Region = eine gemeinsame Gesundheitsregion
Wir verfolgen für die Bevölkerung die Prinzipien einer adäquaten, qualitativ hochstehenden, gut erreichbaren und bezahlbaren Gesundheitsversorgung.
Wir wollen eine Spitzenrolle in der hochspezialisierten Medizin und in der universitären Lehre und Forschung einnehmen.
Die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt verfolgen als übergeordnete Ziele:
- eine optimierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone
- eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich sowie
- eine langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region
Umfang der Gesundheitsversorgung
Die gemeinsame Gesundheitsversorgung umfasst im Wesentlichen:
- die gemeinsame Planung (im stationären und im ambulanten Bereich)
- gemeinsame Projekte wie das Qualitätsmonitoring, das Versorgungsmonitoring oder eHealth (elektronisches Patientendossier)
- die Koordination und Konzentration von medizinischen Leistungen im Versorgungsraum
- das Etablieren einheitlicher Kriterien für die Aufnahme auf die Spitalliste und die Vergabe von Leistungsaufträgen unter Gleichbehandlung von privaten und öffentlichen Leistungserbringern
- gegenseitige Konsultation bei Tariffestsetzungen
- Koordination der sogenannten Gemeinwirtschaftlichen Leistungen und den
- Informationsaustausch untereinander.