Die Arbeiten

Akutsomatik
 
Der von der Bevölkerung beider Kantone am 19. Februar 2019 angenommene Staatsvertrag "Gesundheitsversorgung" (Staatsvertrag betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung) bildet die verbindliche Grundlage für die gemeinsame Planung der Gesundheitsversorgung. Er definiert die Rahmenbedingungen im stationären und ambulanten Bereich und führt die dazu notwendigen Planungsinstrumente ein. Leistungsaufträge an öffentliche und private Spitäler werden in Zukunft durch die beiden Kantone gemeinsam vergeben, nach einheitlichen und transparenten Kriterien.
 
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben ihre gleichlautenden Spitallisten genehmigt und damit in der Spitalplanung einen schweizweit beachteten Meilenstein erreicht. Die gleichlautenden Spitallisten dienen als Grundlage der künftigen Spitalversorgung. Das Leistungsangebot wird stärker gebündelt, Tendenzen zur medizinischen Überversorgung in einzelnen Bereichen werden gemeinsam mit den Leistungserbringern reduziert. Die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten und die hohe Qualität der Versorgung bleiben erhalten. Die gleichlautenden Spitallisten traten in beiden Kantonen per 1. Juli 2021 in Kraft.
 
 
 
 
 
Versorgungsplanungsbericht lang betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung
 
Wirkungsanalyse Gemeinsame Gesundheitsregion

Im Auftrag der beiden Gesundheitsdirektoren liegt rund vier Jahre nach Inkraftsetzung erster gleichlautender Spitallisten in der Akutsomatik eine Wirkungsanalyse vor. Konkret wurde dabei die Wirkung der Massnahmen analysiert, welche im Hinblick auf die drei übergeordneten Ziele der optimierten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone, der deutlichen Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich sowie der langfristigen Sicherung der Hochschulmedizin in der Region getroffen wurden. Die Resultate sind dem untenstehenden Bericht zu entnehmen. Die begleitende externe Fachkommission hat zudem eine Stellungnahme zur Wirkungsanalyse erfasst, welche die Ergebnisse einordnet.

Wirkungsanalyse GGR

Stellungnahme Fachkommission GGR zur Wirkungsanalyse GGR

Gemeinsame Medienmitteilung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt vom 17. Juni 2025

Neue Verordnungen über die ambulante Zulassungsteuerung in BS und BL

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben am 17. Juni 2025 die Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen (VZH) verabschiedet. Sie sieht in fünf medizinischen Fachgebieten eine Zulassungsbeschränkung vor. Die VZH vollzieht die kantonale Umsetzung der Bundesvorgaben für die ambulante Zulassungssteuerung. Anfang Jahr konnten sich Spitäler, Ärztegesellschaften, weitere Fachverbände, Organisationen und Kantone der Nordwestschweiz im Rahmen einer Anhörung zu den neuen Verordnungen äussern. Informationen zur Auswertung der Anhörung finden sich im erläuternden Bericht (s. Unterlagen).

In den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft unterliegen neu fünf Fachgebiete einer Zulassungsbeschränkung: Angiologie (Gefässerkrankungen), Handchirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Oto-Rhino-Laryngologie (Hals-Nasen-Ohrenheilkunde) sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie.

Pro Fachgebiet wurde daher eine kantonale Höchstzahl an zugelassenen Ärztinnen und Ärzten festgelegt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR) mittels gleichlautender Verordnungen. Der Vollzug wird aufgrund des Territorialitätsprinzips kantonal umgesetzt: Die Zulassung gilt nur für den Kanton, in dem sie erteilt wurde. Die Verordnung tritt per 1. Juli 2025 in Kraft.

Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen (VZH) Kanton Basel-Landschaft

Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen von ambulanten Leistungserbringern (VZH) Kanton Basel-Stadt

Erläuternder Bericht Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen (VZH)

Methodenbericht zur Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen (VZH)

Gemeinsame Medienmitteilung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt vom 17. Juni 2025

Psychiatrie

Im Dezember 2022 erfolgte ein wichtiger Schritt in der gemeinsamen Planung der psychiatrischen Versorgung beider Basel: Nach gleichlautenden Spitallisten in der stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten mit körperlichen Erkrankungen, der Akutsomatik, gingen die beiden Kantone mit der Psychiatrie den nächsten grossen Bereich an. Dazu präsentierten die beiden Gesundheitsdirektoren den neuen Versorgungsplanungsbericht «Psychiatrische Versorgung» mit Analysen und Prognosen. Gleichzeitig eröffneten sie das Bewerbungsverfahren für neue, gleichlautende Spitallisten im Bereich Psychiatrie, gültig ab 2024.

Für die künftige optimale Versorgung der Bevölkerung benötigen die beiden Kantone ein grösseres psychiatrisches Angebot. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Alterspsychiatrie sind zusätzliche stationäre Angebote nötig. In der Erwachsenenpsychiatrie streben sie eine Entwicklung der Angebote in Richtung intermediäre und ambulante Behandlungen etwa in Tageskliniken an.

Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie

Rehabilitation

Nach gleichlautenden Spitallisten in der Akutsomatik und der Psychiatrie haben die beiden Kantone mit der Rehabilitation den dritten grossen Bereich der stationären Versorgung überarbeitet. Im September 2023 haben die beiden Gesundheitsdirektoren den Versorgungsplanungsbericht Rehabilitation vorgestellt. Dieser diente als Grundlage des zwischenzeitlich durchgeführten Bewerbungsverfahrens. Nach umfassenden Analysen und der Anhörung der Spitäler wurden die Leistungsaufträge von den beiden Regierungen erteilt und die gleichlautenden Spitallisten Rehabilitation per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Sie ersetzen die bisherigen Spitallisten aus dem Jahr 2021.

Mit dem Entwicklungsdialog wird nach Inkrafttreten der gleichlautenden Spitallisten ein neues Instrument eingeführt, um ambulante Rehabilitationsangebote in der Gemeinsamen Gesundheitsregion beider Basel (GGR) voranzutreiben. Der Entwicklungsdialog sieht vor, im Austausch mit den Spitälern und Kliniken das Wissen zur Rehabilitation zu fördern und das Potenzial zur Ambulantisierung zu eruieren. Es geht dabei darum, ambulante resp. tagesklinische Behandlungen und innovative Versorgungsmodelle besser zu verstehen sowie die Effekte auf die Qualität und den Rehabilitationserfolg zu analysieren. Das Ziel des Entwicklungsdialogs ist es, eine möglichst medizinisch sinnvolle sowie kosteneffiziente Behandlung sicherzustellen und die resultierenden Ergebnisse des Entwicklungsdialogs als Grundlage für die nächste Versorgungsplanung Rehabilitation zu nutzen. 

Versorgungsplanungsbericht Rehabilitation




Leitgedanken der Arbeiten

Region = eine gemeinsame Gesundheitsregion

Wir verfolgen für die Bevölkerung die Prinzipien einer adäquaten, qualitativ hochstehenden, gut erreichbaren und bezahlbaren Gesundheitsversorgung.

Wir wollen eine Spitzenrolle in der hochspezialisierten Medizin und in der universitären Lehre und Forschung einnehmen. 

Die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt verfolgen als übergeordnete Ziele:

  • eine optimierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone
  • eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich sowie
  • eine langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region



Umfang der Gesundheitsversorgung

Die gemeinsame Gesundheitsversorgung umfasst im Wesentlichen:

  • die gemeinsame Planung (im stationären und im ambulanten Bereich)
  • gemeinsame Projekte wie das Qualitätsmonitoring, das Versorgungsmonitoring oder eHealth (elektronisches Patientendossier)
  • die Koordination und Konzentration von medizinischen Leistungen im Versorgungsraum
  • das Etablieren einheitlicher Kriterien für die Aufnahme auf die Spitalliste und die Vergabe von Leistungsaufträgen unter Gleichbehandlung von privaten und öffentlichen Leistungserbringern
  • gegenseitige Konsultation bei Tariffestsetzungen
  • Koordination der sogenannten Gemeinwirtschaftlichen Leistungen und den
  • Informationsaustausch untereinander.