2021
Mai 2021 Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben ihre gleichlautenden Spitallisten genehmigt und damit in der Spitalplanung einen schweizweit beachteten Meilenstein erreicht. Die gleichlautenden Spitallisten dienen als Grundlage der künftigen Spitalversorgung. Das Leistungsangebot wird stärker gebündelt, Tendenzen zur medizinischen Überversorgung in einzelnen Bereichen werden gemeinsam mit den Leistungserbringern reduziert. Die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten und die hohe Qualität der Versorgung bleiben erhalten. Die gleichlautenden Spitallisten treten in beiden Kantonen per 1. Juli 2021 in Kraft.
Medienmitteilung vom 27. Mai 2021
Faktenblatt Versorgungsplanung
Gemeinsamer Bericht zu den gleichlautenden Spitallisten
Gleichlautende Spitallisten (nicht mehr erteilte Leistungsaufträge)
Informationsblatt Psychiatriekonzept