Umsetzung Verfassungsartikel Pflege in BS und BL

 

Im November 2021 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» angenommen (Pflegeinitiative). Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gehen die Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege (gemäss Art. 117 b Bundesverfassung) gemeinsam an. Sie finden auf dieser Seite wissenswerte Informationen und weiterführende Links.

Die Pflegeinitiative enthält zwei Etappen. Die erste umfasst eine Ausbildungsoffensive, die zweite die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Das haben Bundesrat und Parlament so entschieden. Sie finden nachfolgend vor allem Informationen, wie die beiden Kantone im Jahr 2024 die Ausbildungsoffensive angehen.

Anfang 2023 haben die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsam die Umsetzungsarbeiten am Pflegeartikel begonnen. Im Frühling 2024 haben sie die Konzepte für Beitragszahlungen an Studierende und Betriebe im Rahmen der Ausbildungsoffensive fertiggestellt und die rechtlichen Grundlagen für die kantonalen Umsetzungen in die Wege geleitet.

Die Ausbildungsoffensive ist auf acht Jahre begrenzt. Eingesetzt werden sowohl Gelder des Bundes als auch der Kantone. Die Kantone müssen ihre Arbeiten und Berechnungen dem Bund vorlegen und erhalten auf dieser Basis Bundesgelder, welche die Kantonsbeiträge ergänzen. Die Mechanismen müssen sich erst einspielen.

Die Ausbildungsoffensive setzt auf drei Ebenen an: individuelle Unterstützung für Studierende (Ausbildungsbeiträge), Förderung der praktischen Ausbildungen in Betrieben und Beiträge an Höhere Fachschulen.




Individuelle Unterstützung für Studierende

Die individuelle Unterstützung in Form von Ausbildungsbeiträgen dient der Sicherung des Lebensunterhalts, damit die Ausbildung in Pflege HF und in Pflege FH absolviert werden kann. Die Berechtigung für Ausbildungsbeiträge Pflege hängt vom Alter, der Berufserfahrung und einer elterlichen Betreuungs- oder Unterhaltspflicht ab. Es sollen Personen unterstützt werden, die aufgrund des tiefen Ausbildungslohns die Ausbildung ansonsten nicht in Erwägung würden. Weiter sollen Personen mit entsprechender Vorbildung (Bereich Pflege/Betreuung), Quereinsteigende oder Personen mit geringem Haushaltseinkommen erreicht werden.

Einen Anspruch auf Ausbildungsbeiträge Pflege der Kantone Basel-Stadt oder Basel-Landschaft hat, wer eine anerkannte Ausbildung absolviert (Studium Pflege FH oder HF) und bei Beginn des Ausbildungsjahres

- in den Kantonen Basel-Stadt oder Basel-Landschaft wohnhaft ist, oder

- im grenznahen Ausland wohnt und ein Praktikum in den Kantonen Basel-Stadt oder Basel-Landschaft absolviert und zu Beginn der Ausbildung mindestens 25 Jahre alt ist oder bereits eine Berufslehre abgeschlossen hat und seither mindestens zwei Jahre finanziell unabhängig war oder

- elterliche Betreuungs- oder Unterhaltspflichten wahrnimmt.

Mehr über die Höhe der Ausbildungsbeiträge und das Vorgehen, um Beiträge zu beantragen, finden Interessierte auf dieser Webseite:
www.bs-bl.ch/ausbildungsbeitraege-pflege 




Förderung praktische Ausbildung in Betrieben

Neu werden Einrichtungen im Gesundheitswesen, die eine Ausbildungsverpflichtung haben (Ausbildungsstätten), eine Abgeltung für ihre Leistungen in der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen HF/FH erhalten. Während sich Spitäler und im Kanton Basel-Landschaft Pflegeheime bereits heute zur Ausbildung einer bestimmten Anzahl Pflegekräfte verpflichten, wird dies neu auch für Pflegeheime in Basel-Stadt und Spitex-Organisationen in beiden Kantonen gelten.

Zusätzlich planen die Kantone, künftig die Lehre zur Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe) EFZ ebenfalls mit einem Beitrag zu unterstützen. Die FaGe sind wichtige Zubringer zum Studium Pflege FH/HF. Rund 65% der FaGe absolvieren nach ihrer Lehre ein weiterführendes Studium. Obwohl die FaGe vom Bundesgesetz nicht erfasst sind, ist es aus Sicht der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sinnvoll, die Einrichtungen in ihrer Ausbildungsarbeit zu unterstützen.

Die Ausbildungsbetriebe erhalten folgende Beiträge zur Förderung der praktischen Ausbildung:

- Maximal 300 Franken pro geleistete Ausbildungswoche Pflege HF/FH

- Maximal 1'800 Franken pro geleistetes Ausbildungsjahr FaGe EFZ

Um kantonale Beiträge für ihre Ausbildungsleistung zu erhalten, nehmen die Ausbildungsstätten folgende Pflichten wahr:

- Jährliche Teilnahme an der Ausbildungspotenzialberechnung (APB) im Auftrag der Kantone durch die OdA Gesundheit beider Basel 

- Erbringen von Ausbildungsleistungen im Bereich FaGe und Tertiär (Pflege HF und Pflege FH) gemäss den Ergebnissen der APB

- Jährliches Reporting der Ausbildungsleistung an die Kantone in Form eines Ausbildungskonzepts (Formulare werden den Ausbildungsbetrieben zur Verfügung gestellt)

Ausbildungsbetriebe, deren Ausbildungsleistung (Ist-Wert) weniger als 90 Prozent der zu erbringenden Ausbildungsleistung pro Bereich (Soll-Wert) gemäss der Ausbildungspotenzialberechnung (APB) beträgt, müssen jährlich eine Ausgleichszahlung für die Differenz zwischen der erbrachten und der zu erbringenden Ausbildungsleistung entrichten. Damit die Betriebe Zeit haben, sich auf die neue Systematik einzustellen, werden Ausgleichszahlungen erst ab dem Jahr 2026 gefordert.

Weitere Informationen zu den Pflichten und Rechten der Ausbildungsstätten können dem Informationsblatt "Förderung der praktischen Ausbildung FaGe, Pflege HF und FH" sowie den gesetzlichen Grundlagen des jeweiligen Kantons entnommen werden.




Beiträge an die Höhere Fachschule

In diesem Bereich wird es darum gehen, dass die Höhere Fachschule (Ausbildung via BzG https://www.bzgbs.ch/) zusammen mit den Kantonen Projekte erarbeitet, um die Attraktivität der Studiengänge/des Studiengangs zu steigern, die Zahl der Studienabbrüche zu vermindern oder den Austausch zwischen Schulbetrieb und Praxis zu fördern. Die Schulen leisten bereits heute viel Arbeit in diese Richtung. Mit diesen Geldern können jetzt Projekte verwirklicht werden, die bisher am finanziellen Aspekt gescheitert sind.

Für Beiträge an Fachhochschulen (FH) bestehen im Bundesrecht bereits heute Rechtsgrundlagen, weshalb das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege sich nur zu den kantonalen Beiträgen an ihre HF äussert. Auch bei den FH soll es aber Projekte im Rahmen der Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege geben.




Verbesserung Arbeitsbedingungen

Parallel zur Ausbildungsoffensive gehen die beiden Basel gleichzeitig die zweite Etappe zu den Verbesserungen der Arbeitsumfeldfaktoren an. Gemeinsam mit den Branchenverbänden und Organisationen aus beiden Kantonen haben sie Verbesserungsvorschläge auf Basis einer Auslegeordnung und eines Positionspapiers der Oda Gesundheit beider Basel weiterbearbeitet. Im Vordergrund stehen aktuell Themen wie sogenannte Poollösungen, um kurzfristigen Personalengpässen entgegenzuwirken, oder das betriebliche Gesundheitsmanagement, um die zunehmenden (Langzeit-)Absenzen des Pflegepersonals in den Betrieben anzugehen.




Gesetzliche Grundlagen

Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gehen die Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege gemeinsam an und arbeiten in der Projektorganisation eng mit Partnerorganisationen aus dem Gesundheitswesen zusammen. Aus juristischen Gründen müssen beide Kantone eigene rechtliche Grundlagen zur Umsetzung im jeweiligen Kantonsgebiet schaffen. 

Im Kanton Basel-Stadt sind die gesetzlichen Grundlagen am 1. August 2024 in Kraft getreten. Anträge für Ausbildungsbeiträge sind seither möglich und werden entsprechend den Anmeldefristen geprüft und abgewickelt. Link zum Gesundheitsgesetz, Link zur Verordnung.

Im Kanton Basel-Landschaft sind im September 2024 das Einführungsgesetz (EG BGFAP) und die dazugehörige Verordnung zum Einführungsgesetz (Vo BGFAP) ( rückwirkend per 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Somit ist die Bearbeitung der Gesuche um Ausbildungsbeiträge auch im Kanton-Basellandschaft möglich. 

Weitere Informationen zu den Ausbildungsbeiträgen Pflege.




Weiterführende Informationen

September 2024 Medienmitteilung vom 19. September «Die Ausbildungsoffensive beginnt»

September 2024 Faktenblatt Medienrundgang «Ausbildungsoffensive Verfassungsartikel Pflege»

Januar 2023 Medienmitteilung vom 13. Januar «Umsetzung des Pflegeartikels in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft»

Januar 2023 Ausblick Bedarfsprognose

Januar 2023 Bisherige Entwicklung